Schallschutz
Unter Schallschutz versteht man alle Maßnahmen zur Begrenzung des Schalldruckpegels in schutzbedürftigen Räumen. Schutzbedürftige Räume sind Räume, die dem dauerhaften Aufenthalt dienen, wie z. B. Wohn-, Ess-, Schlaf- und Arbeitszimmer. Ziel des Mindestschallschutzes ist der Schutz von Menschen in Aufenthaltsräumen vor unzumutbaren Belästigungen durch Schallübertragung, um die Gesundheit nicht zu gefährden. Um die Ziele des Mindestschallschutzes zu erfüllen, bietet unser Büro das Erstellen von Schallschutznachweise nach DIN 4109 an.
Schallschutznachweis nach DIN 4109
Unsere Schallschutznachweise gemäß DIN 4109 bilden die Basis für die Planung und Umsetzung effektiver schallschutztechnischer Maßnahmen. Wir analysieren Luft- und Körperschallübertragungen, identifizieren Schwachstellen und entwickeln maßgeschneiderte Konzepte zur Reduzierung von Lärmbelastungen. So schaffen wir eine akustisch optimierte Umgebung, die den baulichen Anforderungen und den Bedürfnissen der Nutzer gerecht wird.
Nachweis Raumakustik
Neben der baulichen Schallisolierung legen wir besonderen Wert auf die Raumakustik. Mit präzisen Messungen und detaillierten Analysen ermitteln wir die akustischen Eigenschaften Ihrer Räume. Unser Ziel ist es, optimale Nachhallzeiten und eine verbesserte Sprachverständlichkeit zu erreichen – für ein gesteigertes Wohlbefinden und eine angenehme Atmosphäre in Ihren Innenräumen.
Ihre kompetenten Ansprechpartner
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